Familienrecht
Familienrecht: Umfassende Beratung bei Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie und bietet Lösungen für oft sehr persönliche und emotionale Konflikte. Es deckt eine Vielzahl von Themen ab, darunter die Scheidung, das Sorgerecht, Unterhaltsfragen sowie die Vermögensaufteilung. Als Fachanwalt für Familienrecht unterstützen wir Sie kompetent und einfühlsam in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Wir begleiten Sie in allen Phasen Ihres Verfahrens und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung.
Scheidung: Rechtslage und Verfahrensablauf
Eine Scheidung ist immer mit rechtlichen und emotionalen Herausforderungen verbunden. In Deutschland kann die Ehe nur durch einen gerichtlichen Beschluss geschieden werden. Voraussetzung dafür ist in der Regel das Trennungsjahr, in dem die Ehepartner mindestens zwölf Monate getrennt voneinander leben müssen (§ 1565 BGB). In Ausnahmefällen, wie etwa bei schwerwiegenden Gründen, kann eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres beantragt werden.
Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
Während der Trennungszeit haben Ehegatten Anspruch auf Trennungsunterhalt, der den während der Ehe gewohnten Lebensstandard sichern soll. Dieser wird nach dem sogenannten eheprägenden Einkommen berechnet, das alle Einkünfte der Ehepartner berücksichtigt. Nach der Scheidung kann, je nach Einzelfall, Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen, etwa für die Betreuung gemeinsamer Kinder oder im Falle von Erwerbslosigkeit oder Krankheit.
Um Ihre finanziellen Interessen bestmöglich zu schützen, ist es wichtig, dass der Unterhalt direkt nach der Trennung geltend gemacht wird. Rückwirkende Ansprüche sind oft schwer durchzusetzen. Wir beraten Sie individuell zur Berechnung des Unterhalts und vertreten Ihre Interessen, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Versorgungsausgleich
Ein weiterer wesentlicher Punkt im Scheidungsverfahren ist der Versorgungsausgleich. Hierbei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Der Versorgungsausgleich wird automatisch von Amts wegen durchgeführt, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen (z.B. durch einen Ehevertrag) getroffen wurden. In Fällen, in denen die Ehezeit weniger als drei Jahre beträgt, findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt.
Sorgerecht und Umgangsrecht: Im Fokus steht das Kindeswohl
Besonders sensibel sind in der Regel die Fragen rund um das Sorgerecht und das Umgangsrecht. Grundsätzlich steht beiden Elternteilen das gemeinsame Sorgerecht zu, auch nach der Trennung oder Scheidung. Sollte das Kindeswohl jedoch gefährdet sein, etwa durch schwerwiegendes Fehlverhalten eines Elternteils, kann das alleinige Sorgerecht beantragt werden.
Das Umgangsrecht gewährt dem Elternteil, der nicht das tägliche Sorgerecht ausübt, regelmäßigen Kontakt zum Kind. Dieser Kontakt kann gerichtlich festgelegt werden, falls keine Einigung zwischen den Eltern erreicht wird. Unser Ziel ist es, die für das Kind bestmögliche Lösung zu finden, wobei dessen Bedürfnisse stets im Mittelpunkt stehen.
Kindesunterhalt: Regelungen und Berechnung
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes. Der andere Elternteil ist verpflichtet, Barunterhalt zu leisten. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und wird basierend auf dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils berechnet. In bestimmten Fällen kann auch ein Mehrbedarf, etwa für besondere Anschaffungen oder Bildungskosten, geltend gemacht werden.
Michael Finzi
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