Arbeitsrecht
Kündigung
Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie wichtige Rechte – unter anderem auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung.
Wir prüfen Ihre Kündigung und vertreten Sie engagiert – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht Dortmund oder bundesweit.
Was viele nicht wissen:
Eine Kündigung muss bestimmten Anforderungen genügen. Besonders bei betriebsbedingten Kündigungen, verhaltensbedingten Kündigungen oder einer Kündigung wegen Krankheit lohnt sich eine rechtliche Prüfung. Häufig sind formale Fehler oder fehlende soziale Rechtfertigungen zu finden – und damit Chancen für Sie, gegen die Kündigung vorzugehen.
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag kann Ihre Ansprüche auf Abfindung, Urlaubsabgeltung oder Arbeitslosengeld gefährden.
Wir prüfen Ihre Vereinbarung, klären über Risiken auf – und verhandeln auf Wunsch bessere Bedingungen. So vermeiden Sie etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Abmahnung
Abmahnungen sind oft der erste Schritt zu einer späteren Kündigung. Doch nicht jede Abmahnung ist rechtlich zulässig.
Wir prüfen für Sie, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist – und entwickeln mit Ihnen die passende Strategie: Gegendarstellung, Entfernung aus der Personalakte oder gerichtliche Schritte.
Kein Gehalt?
Sie haben ein Recht auf pünktliche Lohnzahlung.
Wir setzen Ihren Anspruch durch – schnell und effektiv. Auch Mehrarbeit, Überstundenvergütung oder Sonderzahlungen prüfen wir für Sie. Bei Bedarf helfen wir Ihnen, Ihre Arbeitsleistung zurückzuhalten oder sogar Schadensersatz geltend zu machen.
Arbeitszeugnis
Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis – das Ihnen beruflich nicht schadet.
Wir prüfen Ihr Zeugnis, übersetzen die Zeugnissprache, decken versteckte Formulierungen auf und setzen notfalls gerichtlich ein besseres Zeugnis durch.
Arbeitsvertrag
Vor Unterzeichnung eines neuen Vertrags oder bei Vertragsänderungen sollten Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.
Wir prüfen für Sie Klauseln zu Kündigungsfristen, Wettbewerbsverboten, Arbeitszeiten, Befristungen oder Urlaub – und helfen, unwirksame oder nachteilige Regelungen zu vermeiden.
Jetzt handeln!
Im Arbeitsrecht gelten kurze Fristen – ob bei Kündigung, Abmahnung oder Lohnforderungen.
Je schneller Sie reagieren, desto besser stehen Ihre Chancen.
Lassen Sie sich jetzt beraten – kompetent, engagiert und auf Augenhöhe.
Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in unserer Kanzlei.
Telefonisch oder direkt online.
Thomas Krämer
info@anwalt-aplerbeck.de
- 0231 4441004
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